Der Begriff Teilzeitbeschäftigung bezieht sich auf die Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit (Teilzeitbeschäftigung) zusammen mit einer Hauptbeschäftigung.
Wenn eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung ausmacht, gilt dies als Nebentätigkeit. Es ist die Rede von Teilzeitarbeit, auch wenn eine Person keinen Hauptberuf hat.
Es gibt jedoch auch Personen, die in mehreren Nebentätigkeiten beschäftigt sind. In diesem Fall muss jeder für sich betrachtet werden. Auch hier kann Teilzeitarbeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung ausmachen.
Externe Informationen zum Thema
Franchise ohne grosses Eigenkapital
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