GbR – eine Gesellschaft der Bürgerrechte

Die GbR ist eine Unternehmensform, die die Vereinigung von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen darstellt. Beide Menschen sind gleichberechtigt und Partner oder Geschäftsführer. Im Vertrag verpflichten sich beide, den kommerziellen Zweck oder kommerzielle Zwecke zu erreichen.

Leitfaden zum Erstellen von GbR:

Firmenname: Geben Sie die Namen der Gründer in Bezug auf die Beilage GbR und gegebenenfalls das Geschäft des Unternehmens an

Vertrag mit einem Partner: Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, Rechtsstreitigkeiten schriftlich im Vertrag festzuhalten

Anfangskapital: Die Aktionäre sind persönlich verantwortlich, das Anfangskapital ist nicht erforderlich

Büros und Behörden: Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich. Alles was Sie brauchen ist:
Firmenregistrierung
Registrierung der GbR bei der IHK oder der Handwerkskammer und der Bundesagentur für Arbeit
Benachrichtigung des Amtes bei Rücktritt eines Aktionärs, Änderung des Tätigkeitsgegenstandes oder GbR

Finanzamt: Es wird empfohlen, dass Sie selbst zum Finanzamt gehen, da das Steuerkennzeichen schneller ist

Buchhaltung: Nur die Kongressrechnung (EÜR) und die Mitarbeiterabrechnung sind erforderlich

Konto: Ein Handelskonto ist nicht obligatorisch, aber es ist nützlich, die Kosten vom beruflichen und persönlichen Einkommen zu trennen.

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