Handelsregister

Alle wichtigen Informationen über das Unternehmen oder die Firma werden in das Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister gewährleistet die Transparenz von Unternehmen bei Rechtsgeschäften und schützt Parteien oder Auftragnehmer vor Informationen. Alle Unternehmer (Gewerbetreibende) müssen gemäß § 1 Abs. 2 HGB in das Handelsregister eingetragen werden (Aufschlüsselung nach geografischer Zugehörigkeit)

Kleinunternehmer, Selbstständige und zivilrechtliche Partnerschaften (GbR) müssen sich nicht registrieren lassen, sondern müssen nur bei einem Verkaufsbüro registriert werden.

Es wird zwischen HR A und HR B unterschieden. Dies bedeutet, dass das Handelsregister in zwei Abteilungen unterteilt ist: in HR A Einzelunternehmen und Partnerschaften (z. B. OHG, GmbH & Co. KG, KG, AG & Co. KG) und in HR B und AG.

Folgende Informationen werden im Handelsregister gespeichert:

Name
Rechtsform
Aktienkapital
Thema
Informationen für Aktionäre
Bevollmächtigte des Unternehmens (z. B. Bevollmächtigte)
Haftpflichtversicherung

Jeder deutsche Staatsbürger kann das Handelsregister einsehen und wichtige Informationen über eingetragene Unternehmen finden. Beispielsweise werden Informationen zu Insolvenzverfahren auch in der Personalabteilung gespeichert.

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